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Die Preise - Lago Park Hotel Molveno

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Lago Park Hotel Molveno***
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LAGO PARK HOTEL***

Die Preise

Lago Park Hotel
PREISLISTE Halbpension pro Person und Tag, JAHR 2025 (Molveno Card*  inbegriffen*). Die Ortstaxe (2,00 Euro pro Person und Tag) ist nicht im Preis enthalten.
 
Periode
Zimmer mit Balkon und Seeblick (Süd -Seite*, West-Seite, Nord-Seite*)*
Zimmer mit Balkon  zum Wald
Mindestaufenthalt
24.4 - 22.05€ 66 (B&B)€ 56 (B&B)
23.05 - 20.06€ 88
€ 78

21.06 - 27.06€ 93
€ 83

28.06 - 04.07€ 100
€ 90
5 Tage
05.07 - 11.07
€ 112
€ 102
7 Tage
12.07 - 01.08€ 126
€ 112
7 Tage
02.08 - 08.08€ 140
€ 124
7 Tage
09.08 - 16.08€ 162
€ 146
7 Tage
17.08 - 22.08€ 148
€ 132
7 Tage
23.08 - 29.08€ 116
€ 102
7 Tage
30.08 - 05.09
€ 96
€ 86
5 Tage
06.09 - 12.09€ 92
€ 82

13.09 - 11.10
€ 89
€ 79

13.10 - 03.11
€ 66 (B&B)
€ 56 (B&B)

23.12.24 - 7.1.25chiedere preventivochiedere preventivo
Uebernachtung mit Frühstück: - € 16,00 (pro Tag und Person)
Drittes Bett Erwachsene: - 10%.
Doppelzimmer für eine Person: + 60%.
Drittesbettzimmer fuer zwei Personen (mindestens 17 Qm): + 20%
Skonto Kinder*(nur im zusätzlichem Bett):          
1– 6 Jahre = 50%,
7 - 15 Jahre = 30%,
16 - 17 Jahre = 20%
0-2 Jahre / Wiege-Preis: € 20,00 pro Tag.
Familien Angebot: 2 Erwachsene + 2 Kinder bis 14 Jahre in einem Zimmer, zahlen für 3.
Die Preise sind gültig für einen Aufenthalt von mindestens 7 Tagen. Für kürzeren Aufenthalt: Aufschlag vom € 2   bis € 8.00 pro Person und Tag.
* Molveno Karte ist  kostenlos nur für einen Aufenthalt mindestens 3 Tage.
** Die Zimmer auf der Süd- und der Nordseite haben seitlichen Blick auf den See, nicht frontal.
 Anmerkungen: In den Preisen inbegriffen ist die Nutzung der Anlagen und Ausstattungen des Hotels wie Fahrräder, Tischtennis, Liegestühle und Swimmingpool (in Betrieb ca. vom 20.Mai bis 15. September). Die Getränke sind nicht inbegriffen (bei Tisch wird das gute Wasser unserer Wasserleitungen serviert)
Genannte Preise sind indikativ, gelten für einen Aufenthalt von mindestens 7 Tagen.
Für kürzere Aufenthalte in den Monate  gilt ein Zuschlag von 2 bis 8 Euro pro Person und Tag.
Formalisierung der Aufenthaltsbuchung:
 Für die Endgültige Bestätigung musst  man eine Anzahlung  vom  €.300 für jedes Zimmer und Woche  ueberweisen (€ 500 bei einem Aufenthalt zwischen 10.7 und 26.8 . Durch  Bank-Ueberweisung:  BIC CODE   CCRTIT2T20A – CASSA RURALE GIUDICARIE VALSABBIA        PAGANELLA  -  FILIALE DI MOLVENO (TN);  LAGO  PARK HOTEL, GIORDANI HOTEL S.R.L.,  KONTO NR 02006604  oder  EUR BBAN: IT32 X080 7835 0700 0000 2006 604

Stornierungs- und Zahlungsbedingungen
 
Informationen zu den Buchungs- und Stornierungsbedingungen:
Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts wird die Anzahlung entsprechend des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches  ex Art 1385 einbehalten (wenn die Stornierung bis zu 45 Tagen vor Beginn des Aufenthalts per Post, Fax oder E-Mail bei uns eingeht)
Als Buchungsbestätigung muss eine Anzahlung in Höhe von 30% der Aufenthaltskosten überwiesen werden ( abgerundet auf den nächsten darunterliegenden glatten Zehnerbetrag, Mindestanzahlung  50 Euro)
Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise, sowie einer Verminderung der am Aufenthalt teilnehmenden Personen wird auf jeden Fall der gesamte Betrag des Aufenthalts in Rechnung gestellt.
Um sich gegen unvorhersehbare Ereignisse zu versichern, ist es möglich die Reiserücktrittsversicherung  mit einem Beitrag von 5 % der Aufenthaltskosten zu unterschreiben. Weiter Informationen finden Sie unter dem Link "Reiseversicherung" -

In Anbetracht der Situation von Covid Sars wird jede Kaution vollständig zurückerstattet, wenn staatliche oder regionale Maßnahmen es unmöglich machen, das Hotel zu erreichen. Im Falle der Schließung des Hotels während des Aufenthalts werden nur die tatsächlich erbrachten Hoteldienstleistungen für Entscheidungen der zuständigen öffentlichen Stellen in Rechnung gestellt.
Aus den gleichen Gründen behält sich das Hotel das Recht vor, die Eröffnung nicht fortzusetzen, wenn sich die allgemeine Situation als äußerst ungewiss herausstellen sollte, oder im Falle einer unerwarteten Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unhaltbarkeit der Erbringung von Dienstleistungen (Quarantäne durch des Personals, weitere Einschränkungen bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Unterkünften, neue Strafbestimmungen bei der Bereitstellung von Reinigungsdiensten und der Verwaltung von Lebensmitteln). In beiden Fällen wird nichts fällig, außer der Erstattung des Betrags, der bereits über die in Anspruch genommenen Leistungen hinaus gezahlt wurde.
             
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